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Die Fachanwältin für Medizinrecht, Patientenanwältin Sabrina Diehl, kämpft für Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern
Neue Hoffnung für Patienten nach Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-)Darmverletzung, Schönheits-OP, und vieles mehr...
Rufen Sie mich an!
0 23 65 / 20 71 60 02 08 / 82 86 70 90 Als Fachanwältin für Medizinrecht, die nur Patienten vertritt, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Ärzte und Krankenhäuser. Sie haben bei mir immer einen Ansprechpartner, flankiert von einem gut geschulten und hochmotivierten Kanzleiteam. |
Fehldiagnose, Behandlungsfehler und sinnlose Behandlungen
Wir helfen Ihnen!
0 23 65 / 20 71 60 02 08 / 82 86 70 90 Das Magazin Der Spiegel schreibt in seiner Ausgabe Wenn Ärzte irren - Risiko Fehldiagnose: „Viele Ärzte versagen in der Kunst des Heilens - sie hören den Kranken nicht zu. Die schlechte Kommunikation (…) führen zu falschen Diagnose und sinnlosen Behandlungen. Schulmediziner müssen lernen, wieder den ganzen Menschen zu sehen“ (Ausgabe 07/2011, S. 120 ff. - Sprachlos in der Sprechstunde). |
Neue Hoffnung für Opfer von Ärztepfusch kommt von Patientenanwälten
Patientenanwalt darf sich nur nennen, wer die erforderliche Qualifikation nachweist
Als Patientenanwältin unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Patientenanwalt darf sich nicht jeder nennen. Nur wer die engen und strengen Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtsanwaltsammern (RAK) vorgeben, darf sich Patientenanwalt nennen. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat geprüft und bestätigt, dass diese Voraussetzungen bei uns vorliegen (RAK Hamm, Az. A/III/866a/2010 - Patientenanwalt Hermann und RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).
Wenn Sie sehen, mit wie viel Leidenschaft und Konsequenz ich als Patientenanwältin den Opfern von Behandlungsfehlern helfen, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, verstehen Sie schnell, warum ich bei so manchem Arzt gefürchtet bin. Arbeitet der Arzt in einem Krankenhaus, so haftet auch dieses für einen Ärztepfusch, ganz egal, ob es um Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-) Darmverletzung, Schönheits-OP oder was auch immer, geht.
Spezialisierung auf Behandlungsfehler führt zu angemessenem Schmerzensgeld
Patientenanwälte sind nur im Medizinrecht und dort nur im Arzthaftungsrecht tätig
Lassen Sie sich beraten!
0 23 65 / 20 71 60 02 08 / 82 86 70 90 Unserer Ansicht nach ist es für den durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten wichtig, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der nicht beide Seiten, also Patienten und Ärzte, vertritt. Sobald ein Anwalt beruflich verpflichtet ist, Verständnis für das fehlerhafte Handeln der Ärzte aufzubringen, wird er wohl kaum noch das gegenteilige Interesse der Patienten als Opfer von Behandlungsfehlern in letzter Konsequenz wahrnehmen können. Auf Seiten der Ärzte kämpft er dafür, dass dem geschädigten Patienten so wenig Schmerzensgeld wie möglich zugesprochen wird. Wie kann er, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren, für Patienten ein angemessen hohes Schmerzensgeld fordern? Nur ein Patientenanwalt, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat, kann Sie unserer Ansicht nach erfolgversprechend mit der notwendigen Überzeugungkraft und Leidenschaft vertreten. |
Blick aus der Kanzlei: Unser Wartegarten







